Julian Reichelt und seine Twitter-Kontroversen: Gerichte, Anzeigen und Pressefreiheitsstreit
Julian Reichelt, der ehemalige Chefredakteur der „Bild“-Zeitung und heute Chef des Online-Portals „Nius“, sorgt mit seinen Posts auf X (ehemals Twitter) immer wieder für Schlagzeilen. Seine scharfen Kritiken an Politik und Behörden führen regelmäßig zu juristischen Auseinandersetzungen. Kürzlich hat das Berliner Kammergericht einen seiner Tweets untersagt, in dem er behauptete, die deutsche Regierung habe den Taliban 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe gezahlt. Dieses Urteil markiert einen Wendepunkt in der Debatte um Meinungsfreiheit.
Im August 2023 postete Reichelt: Die Bundesregierung habe den Taliban direkt Geld überwiesen. Bundesministerin Svenja Schulze (SPD) sah darin eine unwahre Tatsachenbehauptung, die das Vertrauen in ihre Behörde untergräbt. Das Landgericht Berlin urteilte zunächst im Oktober 2023 zu seinen Gunsten: Es handle sich um zulässige Meinung. Doch nach Schulzes Beschwerde drehte das Kammergericht am 15. November 2023 den Spieß um. Reichelt muss den Tweet löschen und darf die Behauptung nicht mehr verbreiten. Das Gericht argumentierte, der durchschnittliche Leser verstehe den Post wörtlich – als direkte Taliban-Zahlung – was die Funktionsfähigkeit des Ministeriums gefährde und Schulzes Ansehen schade.
Reichelts Anwalt plant eine verfassungsrechtliche Prüfung mit Fokus auf Pressefreiheit. Experten wie der Medienrechtler Saxer kritisieren das Urteil: Behörden könnten sich selbst rechtzeitig äußern, statt Journalisten zu zensieren. „Es geht um die Kritik an der Regierung“, betont er.
Das ist nicht Reichelts erster Twitter-Streit. Berlins Queer-Beauftragter Alfonso Pantisano (SPD) erstattete Strafanzeige wegen Volksverhetzung. Reichelt hatte das Hissen der Regenbogenflagge vor dem Polizeipräsidium als „Solidarität für totalitäre Ideologie“ verspottet. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüfte den Fall, Reichelt sah darin „Zensur und Einschüchterung“. Pantisano rechtfertigte die Anzeige mit dem Kampf gegen Hass gegen queere Menschen.
Ähnlich endeten Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft wg. eines Posts, in dem Reichelt die Polizei als „unterwandert“ und „bald arabisch dominiert“ darstellte. Er berief sich auf Berichte über kriminelle Beamte mit Migrationshintergrund. Die Verfahren wurden im Oktober 2024 eingestellt: Kein Anfangsverdacht.
Reichelts X-Aktivität (über 500.000 Follower) ist ein Schauplatz für polarisierende Debatten. Er positioniert sich als Opfer staatlicher Zensur, während Kritiker wie Bildblog ihn als Hetzer sehen. Die Fälle beleuchten Spannungen zwischen Pressefreiheit (Art. 5 GG) und Schutz vor Falschinformationen. In Zeiten von Plattformen wie X, die Moderation minimieren, mehren sich solche Prozesse. Reichelt bleibt aktiv: Seine Posts zu Themen wie Gaza oder Migration fordern weiter Aufmerksamkeit – und Klagen.